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WIR SIND WEITER FÜR SIE DA! Aufgrund der aktuellen Lage kann es derzeit zu verlängerten Lieferzeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Gesundheit.

 

INFORMATION:
Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass unser Betrieb an folgenden Tagen geschlossen ist:
29.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024
Bitte teilen Sie uns deshalb rechtzeitig Ihre Bestellung mit, damit wir Sie termingerecht beliefern können.
  

 

 

 

Kontakt

Alex Kuhn 

Meisenweg 7

92720 Schwarzenbach

0175 40 57 464

zaunbaukuhn@gmx.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 6 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch die Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

1.3 Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstands während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Alle Mengen, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.

1.4 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

2.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive Verpackungs- und Versandkosten. Sind die Preise als Nettopreise gekennzeichnet, kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen.

2.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Paketdienst. Abweichende Liefervereinbarungenbedürfen der Schriftform.

2.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

3.1 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögensanlage unbefriedigende Auskunft, so können wir bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung einstellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinnes in Rechnung zu stellen.

3.2 Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.

3.3 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen.

4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherheit übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.

4.3 Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

5.1 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

5.3 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen.

5.4 Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Treten die genannten Umstände bei unseren Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung. Die vorbezeichneten Hindernisse sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs liegen.

6.1 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% des Werts des Auftragsteils, der nicht erfüllt wurde, zu verlangen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.2 Im Fall der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsentschädigung fordern.
Ausgeschlossen sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns vorliegt, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlich Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden.

6.3 6.1 und 6.2 gelten entsprechend im Fall einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung.

7.1 Wir liefern nach unserer Wahl ab Werk oder ab unserer Vertriebsstelle unter vorläufiger Übernahme aller Kosten. Die verauslagten Kosten können wir dem Auftraggeber effektiv oder pauschal in Rechnung stellen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern.

7.2 Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.

7.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn wir Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

7.4 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen.

Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 10% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistung und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

9.1 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen, Leistungen und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen, und verjährt, sollte nichts anderes ausgewiesen sein, laut den gesetzlichen Bestimmungen 6 Monate nach Lieferung bzw. Leistung.

9.2 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingungen, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns verschuldet sind.

9.3 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.

9.4 Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung von uns aufgehoben.

9.5 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nachbesserungen bzw. dem Ersatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

9.6 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

9.7 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluß, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen unter Ziffer 9.1 9.6 entsprechend.

Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluß (vertraglich und außervertraglich), sind wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche (6 Monate) gelten entsprechend für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Beim Export der von uns gelieferten Waren hat der Auftraggeber die einschlägigen Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

Dem Käufer steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die angegebene Adresse der Firma Klaus Meyer bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Shopbetreibers verpflichtet. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, Bei Warenrücklieferungen muß die Ware in unbenutztem Zustand sein.

Die Rücksendekosten bei Warenbestellungen von bis zu 40 EURO sind vom Käufer zu tragen. Der Warenwert der zurückgegebenen Ware wird entweder mit einer Neubestellung verrechnet oder erstattet. Bitte beachten Sie, daß die Versandkosten gemäß §2 Nr. 4 grundsätzlich nicht erstattet oder verrechnet werden. Der Verbraucher hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist. Der Kunde hat mit der bestellten Ware sorgfältig umzugehen, um im Falle einer Rücksendung [im Rahmen der 2 Wochen] diese Kosten zu vermeiden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Fa. Klaus Meyer, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.